Unsinn aus Unkenntnis: Die Satzungsänderung

Lange habe ich hier nichts mehr geschrieben, da ich mich nicht mehr unbedingt als unabhängiger Beobachter sehen konnte. Nun empfinde ich es jedoch als meine Pflicht, mögliche Leser über einige Missverständnisse aufzuklären. Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: ich bin auch in Hinblick auf die Satzungsänderung nicht unbefangen, da ich aktiv daran mitgearbeitet habe.
Seit die geplante Änderung der Satzung der Studierendenschaft vorgestellt wurde sind mir immer wieder(in der Vollversammlung, im Fachschaftenrat und in persönlichen Gesprächen) einige Bedenken begegnet, die inhaltlich auf mangelnder Kenntnis der Sachlage beruhen. Solche Missverständnisse sollten jedoch nicht ausschlaggebend sein, für eine solche Entscheidung, daher möchte ich hier kurz auf zwei eingehen:

  • Die Herabsetzung der Mindestbeteiligung bei einer Urabstimmung auf 10%: bisher gilt eine Urabstimmung als gültig wenn mehr als ein Drittel der Studierenden ihre Stimme abgegeben haben. Diese Änderung wurde gefährlich bezeichnet, weil so angeblich ermöglicht würde, dass eine Minderheit über die Belange der Studierenden entscheidet. Faktisch ist das Gegenteil der Fall: Die Urabstimmung ist eines der beiden Entscheidungsgremien, bei denen alle Studierenden involviert sind(neben der Vollversammlung). Eine Absenkung der Mindestbeteiligung führt dazu, dass die erfolgreiche Durchführung einer solchen Abstimmung wahrscheinlicher wird und die betreffende Entscheidung dann auch nach dem Willen derjenigen getroffen wird, die bereit sind sich an der Abstimmung zu beteiligen. Was die Kritiker mit denen ich bisher gesprochen habe nicht wussten ist, was passiert, wenn eine Urabstimmung nicht gültig ist: Dann entscheidet nämlich das StuPa! Mehr Chancen auf eine gültige Urabstimmung bedeutet also mehr direkte Demokratie und weniger Macht für das Parlament, also uns, diejenigen, die gerade diesen Vorschlag machen.
  • Geld für das StuPa-Präsidium: Bisher bekommen nur die AStA-Referenten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, in der neuen Version der Satzung soll auf eine Aufwandsentschädigung für die drei Mitglieder des StuPa-Präsidiums festgelegt werden. In dem Satzungsentwurf steht jedoch nichts über deren Höhe, sondern nur, dass näheres vom Parlament geregelt wird, wie es auch bei den AStA-Referenten der Fall ist. Dass der Arbeitsaufwand, der mit dem Präsidium verbunden ist, ebenso hoch ist, wie der eines AStA-Referenten wird von keinem ernsthaft bestritten, zumindest, von niemandem, der auch nur den Hauch einer Ahnung davon hat, wovon er redet. Das Problem welches von manchen hier gesehen wird betrifft eher die nicht festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung und die Tatsache, dass das StuPa dafür verantwortlich ist. Hier werden nach meiner Meinung zwei Faktoren übersehen:
  1. Das StuPa kann jederzeit jedem Geld geben soviel es möchte! Immer! Denn das StuPa entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft. Daran ändert sich nichts durch die vorgeschlagene Satzungsänderung. Kontrolliert wird das StuPa in dieser Hinsicht vom AStA und der Studierendenschaft. Dies bleibt auch der Fall für die Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigung. Das bisherige StuPa hat sich während der letzten Amtsperiode entschieden, ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht schon mit einer Aufwandsentschädigung vergeben werden auch nicht mit einer solchen zu vergüten. Wir haben damit das Ziel verfolgt, einen möglichen Wildwuchs an Ausgaben zu unterbinden. Die Regelung im Satzungsänderungsvorschlag ist also nicht eine neue Möglichkeit Geld zu verteilen, sondern der Versuch eine solche Aufwandsentschädigung genauso klar zu regeln, wie es für die AStA-Referenten seit Jahren der Fall ist.
  2. Man glaubt zu Unrecht, dass die Neuregelung dazu führt, dass das StuPa sich selbst Geld „schenken“ kann und nicht kontrollierbar ist. Die Kontrolle durch AStA und Studierendenschaft ist genauso gegeben, wie vorher. Da jedoch jedem Stuparier klar ist, dass ein Präsidiumsamt vergütet wird, wird auch das StuPa vorraussichtlich peinlich genau auf eine sinnvolle Höhe achten und darauf, dass für dieses Geld auch mehr getan wird. Immerhin besteht das Parlament aus 19 Sitzen, also 16 Nicht-Präsidiumsmitgliedern, die in ihrer Parlamentsarbeit genau sehen, was das Präsidium tut und was nicht.
Diese Punkte sind nach meiner Beobachtung die am häufigsten genannten Kritikpunkte an dem Änderungsvorschlag und ich hoffe dazu ein wenig Aufklärung geleistet zu haben.
Edit:  Natürlich lasse auch ich mich aufklären. Entgegen meinen Gewohnheiten habe ich gerade mal einen Blick auf die Diskussionen in der Newsgroup geworfen und stelle fest: Die Satzungsänderung wird vermutlich aufgrund von Formfehlern nicht zustande kommen. Dumm von uns, denn die Änderung wäre wirklich sinnvoll, meiner Meinung nach.

Eine Antwort to “Unsinn aus Unkenntnis: Die Satzungsänderung”

  1. Cees van der Duin Says:

    Koblenz ist immer eine Reise wert. Nur am 29. Mai ist der Genuss getrübt, denn an diesem Sonntag will Islamist Pierre Vogel in Koblenz auftreten. Viele Bürger wollen das verhindern und formulieren einen Verbotsantrag, der betont, dass Minderjährige keinen Zugang zu den Salafisten haben dürfen:

    „An das Ordnungsamt der Stadt Koblenz, Herrn Reiner Klug
    an den Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig

    24. Mai 2011

    Eilantrag auf Verbot der für den 29.05.2011 geplanten islamistischen Kundgebung in Koblenz (Pierre Vogel); Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes durch ein verfügtes Teilnahmeverbot aller Minderjährigen an dieser Veranstaltung, falls sich diese nicht verhindern lässt

    Pierre Vogel arbeitet auf eine Apartheid zwischen Nichtmuslimen und Muslimen sowie auf die Ungleichbehandlung der Frau hin, womit er die Segregation bestärkt und die Integration in die Standards von AEMR und Grundgesetz verhindert. Damit richtet sich sein Predigen bzw. Referieren gegen die Verfassung. Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, die Veranstaltung zu verbieten.

    Da der Gruppenzwang sehr hoch ist, wird für das Individuum ein Ausstieg aus dem Kreis der Salafisten erfahrungsgemäß kaum noch möglich sein. Unsere offene Gesellschaft (Karl Popper) ist für diese Menschen dann faktisch unzugänglich. Angehörige eines Konvertiten, etwa wenn ihre Tochter oder ihr Sohn zu den Salafisten angeworben wird, erleben oft großes Leid.

    Auch Abdur-Raheem Green, der seine koranbasierten Reden beim indischen Hassprediger Zakir Naik (Peace TV, Mumbai) veröffentlicht, gefährdet die Standards der universellen Menschenrechte. Green verherrlicht den Dschihad und billigt, dass der muslimische Mann seine Ehefrau schlägt.

    Prediger Zakir Naik, der den USA vorwirft, die Terroranschläge von 2001 selbst inszeniert zu haben, soll im Dezember 2011 nach Deutschland einreisen. Muhamed Seyfudin Ciftci, zeitweise Scheich bei Einladung zum Paradies (EZP, um Pierre Vogel), traf sich mit Naik in Istanbul.

    Falls die islamistische Kundgebung dennoch im öffentlichen Raum der Stadt Koblenz abgehalten wird, fordern wir Sie auf, den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz umzusetzen, indem Sie ein Teilnahmeverbot für alle Minderjährigen an dieser Veranstaltung verfügen und zur weiteren Auflage machen,

    dass Redebeiträge die Gleichberechtigung von Mann und Frau in nicht Frage stellen,

    dass der Niqab (Gesichtsschleier) auf dieser Kundgebung verboten ist,

    dass Andersgläubige, Ex-Muslime, Atheisten und Homosexuelle nicht diskriminiert werden sowie

    dass keine Geschlechtertrennung (durch Ordner oder per Gruppenzwang) durchgeführt wird.“

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